Jodelair hat geschrieben:Wenn wir ein russisches Visum beantragen und es dabei haben, sollten wir mal einen "Flugfehler" machen und in Russland stehen, meint Ihr das das helfen könnte.... auch wenn kein Einreisestempel vorhanden ist...
Es könnte helfen, das Strafmaß zu reduzieren. Aber es bleibt dennoch eine illegale Einreise die mit sehr hoher Sicherheit mit Untersuchungshaft und nachfolgender Abschiebung ins Heimatland enden wird. Ich würde darauf wetten, dass das Fluggerät dabei beschlagnahmt wird und im Anschluss nicht freigegeben wird.
Russland ist bezüglich seiner Grenzen eher streng. In Sibirien hat vergangenes Jahr ein verliebter Amerikaner versucht, in der Steppe um den Grenzposten herumzuwandern - es endete in Untersuchungshaft, Gerichtsprozess, Abschiebung. Auch Herr Rust wurde in den 80ern eher durch dumme Zufälle nicht abgeschossen.
Bitte beachtet auch, dass Deutschland in Abchasien keine diplomatische Betreuung gewähren kann.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/auss ... eit/201918Von Reisen nach Abchasien und Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird dringend abgeraten.
Konsularischer Schutz kann deutschen Staatsangehörigen dort mangels Zugang derzeit nicht gewährt werden. Selbst die Durchführbarkeit eines Rettungsfluges in diese Gebiete ist im Notfall nicht sichergestellt.
Eine Einreise in die von Georgien abtrünnigen Gebiete Abchasien und Südossetien von Russland aus wird von georgischen Behörden weiterhin als illegaler Grenzübertritt geahndet, Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt, die Verwaltungsgrenze zu Südossetien Sperrgebiet, seit dem Krieg 2008 besteht dort eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition.
Wegen der unberechenbaren Sicherheitslage auch in der Nähe der Verwaltungsgrenzen wird unbedingt empfohlen, das Gebiet zu meiden oder die vorherige Zustimmung georgischer Behörden einzuholen.
Denkbar wäre: Fliegt bis Stepandsminda, lauft über die Grenze nach Russland, fliegt weiter. Damit überquert Ihr die georgische-russische Grenze bereits östlich der umstrittenen Gebiete. Dies ist sowieso der einzige offene Grenzübergang zwischen den zwei Ländern.
Und natürlich jeweils mit vernünftigem Abstand zur Grenze fliegen. Und vorher erfragen, ob es in den Ländern und konkret den Gegenden Vorschriften (Flugschein, Meldepflicht, etc.) für solche Aktionen gibt.