Beitragvon mahadd2 » Dienstag 22. Dezember 2015, 18:26
Erstmal wieder herzlichen Dank für eure Beiträge.
Zum Thema deutsch: Meine Freundin verstehst schon recht gut die deutsche Sprache, und wenn ihr irgendwas unklar ist, dann fragt sie auch nach. Nur beim Thema Visum und Scheidung ist sie eher wortkarg.
Sie ist aber sonst sehr aufgeschlossen. Ich habe trotzdem Verständnis für ihr Verhalten. Versetzen wir uns doch einmal in ihre Lage: Sie wuchs ohne Eltern auf. Vermutlich ist ihr Noch-Ehemann der erste Bezugspunkt seit Jahren gewesen. Sie hatte dann jedoch erkennen müssen, dass sein anfänglich fürsorgliches Verhalten nach der Heirat plötzlich verschwunden war.
Da stellt sich natürlich die Frage: Warum soll sie nun mir mehr vertrauen? Da verstehe ich schon, dass sie lieber bei ihrer Freundin Rat einholt bzw. ihrem Rat mehr Glauben schenkt als meinem. Sie war inzwischen auf mein Anraten bei einem russischen Anwalt, der ihr jedoch auch keine richtige Auskunft erteilt hat. Dies liegt vermutlich daran, dass meine Freundin ihm nicht alle Fakten genannt hat, wie ich in einem späteren Gespräch feststellen musste. So ist ihm z.B. nicht bekannt gewesen, dass ihr Noch-Ehemann angeblich das Visum verlängern kann. Als ich ihr daraufhin sagte, dass das vermutlich nicht geht, war ihre Antwort: "Davon hat mir mein Anwalt aber nichts gesagt". Tja, wie auch...
Noch halte ich ihr die Treue. Ich habe ihr allerdings auch klar zu verstehen gegeben, dass ich nicht bis in alle Ewigkeit warten werde.
Übrigens hat sie auch den Link zu diesem Thread. Ich glaube, es ist ganz gut, wenn sie liest, wie ihr über ihre/unsere Situation denkt.
Eine Zusatzfrage:
Weiß jemand, wie lange das Scheidungsverfahren nach dem Trenungsjahr dauern könnte?
Aus eigener Erfahrung (deutsch-deutsche Scheidung): es vergingen 10 Monate. Meine Freundin denkt (und hat wieder mal von ihrer Freundin gehört), dass sie mit ihrem Noch-Ehemann nur zum Standesamt gehen muss, und das war es. Das Standesamt ist natürlich dafür nicht zuständig, sondern das Familiengericht, die Scheidung kann nur von einem Richter beschlossen werden. Der Antrag auf Scheidung muss außerdem von einem Anwalt gestellt werden. Danach sind auch noch die Rentenanwartschaften zu prüfen. Und wie das mit Russland verläuft, davon habe ich keine Ahnung.