NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN 1 Aug 2010
Moderator: zimdriver
NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN 1 Aug 2010
In DME hat mich kürzlich ein Zöllner beim Passieren der (roten) Zollgrenze darauf hingewiesen, daß es seit 1.Aug2010 neue (vereinfachte) Regeln gibt und eine Summe von mehr als 10000 USD (bisher 3000 USD) deklarierungspflichtig ist.
Hat jemand diese Regelungen als Link (auch in Russisch)? Unsere deutschen Info-stellen (Botschaft, AHK) befinden sichwohl noch auf der Smogflucht und haben ihre Webseiten nicht auf den aktuellen Stand gebracht.
Hat jemand diese Regelungen als Link (auch in Russisch)? Unsere deutschen Info-stellen (Botschaft, AHK) befinden sichwohl noch auf der Smogflucht und haben ihre Webseiten nicht auf den aktuellen Stand gebracht.
- GastroService
- Zar/iza
- Beiträge: 1120
- Registriert: Sonntag 22. März 2009, 16:10
- Wohnort: Novosibirsk
- Kontaktdaten:
Re: NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN 1 Aug 2010
Hallo Simone und andere Interessierten,
ich habe diesen Link zum Thema gefunden, der Euch moeglicher Weise weiterhilft.
http://www.nowosibirsk.diplo.de/__Zentr ... 97480.html
Gruss
Gueter
ich habe diesen Link zum Thema gefunden, der Euch moeglicher Weise weiterhilft.
http://www.nowosibirsk.diplo.de/__Zentr ... 97480.html
Gruss
Gueter
Gastfreundlichkeit ist keine Schande Гостеприимство - это не стыд
- Sibirier
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 5784
- Registriert: Mittwoch 24. März 2004, 17:25
- Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast
Re: NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN 1 Aug 2010
Ich gehe davon aus, dass Simone meinte, bisher 3.000 USD bei der Ausreise aus Russland. Die 10.000 USD-Einreisegrenze gilt schon lange.
Siehe hier: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... weise.html
Siehe hier: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... weise.html
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
- GastroService
- Zar/iza
- Beiträge: 1120
- Registriert: Sonntag 22. März 2009, 16:10
- Wohnort: Novosibirsk
- Kontaktdaten:
Re: NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN 1 Aug 2010
ich denke auch, die 3000 betrifft die Ausfuhrmenge:
Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen
Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000,- USD bei der Einreise deklariert werden (lückenloses Ausfüllen des Zoll-Anmeldeformulars, Benutzung des roten Zollkorridors, Siegelung des Formulars durch den Zoll). Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Bei der Ausreise können Devisen im Wert von bis zu 3.000,- USD frei ausgeführt werden. Liegt der auszuführende Betrag zwischen 3.000,- und 10.000,- USD, reicht eine einfache Deklarierung beim Zoll aus (Benutzung des roten Zollkorridors). Lediglich bei Beträgen über 10.000,- USD ist zusätzlich zur Deklarierung entweder die vorherige Einfuhr des Betrages mittels gesiegelter Zolldeklaration oder Überweisungsbescheinigung einer Bank nachzuweisen. Devisenschmuggel (nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen) bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.
Es wird geraten, Bargeld in kleiner Stückelung (Dollar oder Euro) mitzunehmen und nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen) zu tauschen. Geld sollte nur in zugelassenen Banken oder Wechselstuben getauscht werden.
Die Bargeldbeschaffung mit Kreditkarten (VISA, EURO, MASTER), Reiseschecks (American Express, VISA, EURO, MASTER) und durch Überweisungen sowie Bargeldtransfers (MoneyGram, Western Union) ist problemlos möglich. Die Beträge werden in zahlreichen Bankfilialen auch in Devisen (USD oder Euro) ausgezahlt. In Moskau existieren ausreichend Geldautomaten, an denen Bargeld in Landeswährung abgehoben werden kann. In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von EC-Karten und Kreditkarten gekommen: mehrere russische Geldautomaten wurden derart manipuliert, dass bei der Bargeldabhebung die Geheimnummer und die Datensätze "kopiert" und dann unberechtigt Bargeld-Abhebungen zu Lasten des jeweiligen deutschen Kartenkontos getätigt wurden. Beim Einsatz der Karte am Geldautomaten sollte auf Veränderungen bzw. Manipulationen an der Eingabetastatur und am Einzugsmechanismus sowie auf unbeobachtete Eingabe der Geheimnummer geachtet werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen
Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000,- USD bei der Einreise deklariert werden (lückenloses Ausfüllen des Zoll-Anmeldeformulars, Benutzung des roten Zollkorridors, Siegelung des Formulars durch den Zoll). Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Bei der Ausreise können Devisen im Wert von bis zu 3.000,- USD frei ausgeführt werden. Liegt der auszuführende Betrag zwischen 3.000,- und 10.000,- USD, reicht eine einfache Deklarierung beim Zoll aus (Benutzung des roten Zollkorridors). Lediglich bei Beträgen über 10.000,- USD ist zusätzlich zur Deklarierung entweder die vorherige Einfuhr des Betrages mittels gesiegelter Zolldeklaration oder Überweisungsbescheinigung einer Bank nachzuweisen. Devisenschmuggel (nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen) bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.
Es wird geraten, Bargeld in kleiner Stückelung (Dollar oder Euro) mitzunehmen und nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen) zu tauschen. Geld sollte nur in zugelassenen Banken oder Wechselstuben getauscht werden.
Die Bargeldbeschaffung mit Kreditkarten (VISA, EURO, MASTER), Reiseschecks (American Express, VISA, EURO, MASTER) und durch Überweisungen sowie Bargeldtransfers (MoneyGram, Western Union) ist problemlos möglich. Die Beträge werden in zahlreichen Bankfilialen auch in Devisen (USD oder Euro) ausgezahlt. In Moskau existieren ausreichend Geldautomaten, an denen Bargeld in Landeswährung abgehoben werden kann. In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von EC-Karten und Kreditkarten gekommen: mehrere russische Geldautomaten wurden derart manipuliert, dass bei der Bargeldabhebung die Geheimnummer und die Datensätze "kopiert" und dann unberechtigt Bargeld-Abhebungen zu Lasten des jeweiligen deutschen Kartenkontos getätigt wurden. Beim Einsatz der Karte am Geldautomaten sollte auf Veränderungen bzw. Manipulationen an der Eingabetastatur und am Einzugsmechanismus sowie auf unbeobachtete Eingabe der Geheimnummer geachtet werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Gastfreundlichkeit ist keine Schande Гостеприимство - это не стыд
Re: NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN 1 Aug 2010
FALSCH!!!
Neu ist, daß bei der Ausreise Devisen im Wert von bis zu 10.000,- USD frei ausgeführt werden können - und vorher galt die Freigrenze 3000 USD.
Neu ist, daß bei der Ausreise Devisen im Wert von bis zu 10.000,- USD frei ausgeführt werden können - und vorher galt die Freigrenze 3000 USD.
- Sibirier
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 5784
- Registriert: Mittwoch 24. März 2004, 17:25
- Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast
Re: NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN 1 Aug 2010
@Simone
Die offizielle Internetseite weiss davon aber noch nichts. Dort steht noch immer 3.000 USD.
http://www.customs.ru/ru/fl_info/valuta/
Die offizielle Internetseite weiss davon aber noch nichts. Dort steht noch immer 3.000 USD.
http://www.customs.ru/ru/fl_info/valuta/
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
- Sibirier
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 5784
- Registriert: Mittwoch 24. März 2004, 17:25
- Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast
Re: NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN 1 Aug 2010
Vielleicht bin ich zu blöd... :(
Aber diese Vereinbarung ist zwischen Kasachstan, Weißrussland und Russland abgeschlossen worden und gilt wohl nicht für die EU.....(meines Erachtens...)
Es wäre ja schön, wenn Ihr Recht habt....
Aber diese Vereinbarung ist zwischen Kasachstan, Weißrussland und Russland abgeschlossen worden und gilt wohl nicht für die EU.....(meines Erachtens...)

Es wäre ja schön, wenn Ihr Recht habt....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN 1 Aug 2010
Da hab' ich den Text wohl etwas zu diagonal gelesen...
Re: NEUE ZOLLBESTIMMUNGEN 1 Aug 2010
Aber nicht doch, da steht genau das geschrieben, was Simone konstatierte. 10.000 USD ohne Deklaration bei Ein-/Ausreise, falls drueber deklarieren.
Das sind die Regeln des neuen Zollkodex der Zollunion, die von Russland, Kasachstan und Weissrussland gebildet wurde. Und die gelten natuerlich eben fuer die Aussengrenzen der Zollunion.
Das sind die Regeln des neuen Zollkodex der Zollunion, die von Russland, Kasachstan und Weissrussland gebildet wurde. Und die gelten natuerlich eben fuer die Aussengrenzen der Zollunion.