ich habe vielleicht eine recht ungewöhnliche Frage, aber ich würde mich, falls eine Ablehnung des Generalkonsulates oder der ABH kommt, schon vorab erkundigen wie ich gegen diese Enscheidung vorgehen kann.
Welche gründe kann es für die Ablehnung eines Visums zur FZF; Aufenthaltszweck-->Geburt eines Deutschen Kindes geben? Vielleicht wurde hier bei jemanden schon solch ein Visum abgelehnt und kann mir mitteilen was man dann am schnellsten machen kann. Schließlich hat mein schatz nicht ewig Zeit um fliegen zu dürfen....

Kurze Fallbeschreibung:
-Ich deutscher Staatsbürger
-Mein Schatz russische Staatsbürgerin, lebt in Moskau, registriert in Karelien-->schwanger, Geburtstermin Anfang April 2012
-Ich Vaterschaftsanerkennung u. Antrag auf gemeinsames Sorgerecht in Deutschland/Jugendamt gemacht
-Mein Schatz in Moskau zu einem Notar-->1.Erklärungt der Zustimmung zur Vaterschaft, 2.Erklärungt der Zustimmung zum gemeinsamen Sorgerecht
-Urkunden des Notars übersetzen lassen und jedes Dokument mit einer Apostille versehen lassen (Justizministerium Moskau)
-Attest vom Arzt mit vorraussichtlichem Geburtstermin + Übersetzung
-Abgabe des Antrages; Visums zur FZF zur geburt eine deutschen Kindes mit anschließender Wohnsitznahme zur Personensorge; Generalkonsulat Sankt Petersburg da registriert in Karelien--> 17.10.2011 (Ich musste draußen bleiben :( )
-Alle vorhandenen Dokumente waren ausreichend, nach ca 20 Minuten war mein Schatz wieder bei mir und der Antrag gestellt.
-Anruf auf meiner ABH am 01.11.--> Bearbeiter hat Urlaub; Antrag ist in EDV schon zu sehen.
Ich würde mich super freuen wenn ihr mir einige Tip's geben könntet.
MfG
Stone aus Th.