Abschaffung der Gebuehr pro Aufenthaltstag ab 01.01.2011
Moderator: Dietrich
Abschaffung der Gebuehr pro Aufenthaltstag ab 01.01.2011
Hallo Leute,
ich habe neulich erfahren, dass ab 01.01.2011 die staatliche Gebuehr in Hoehe von zwei Rubeln pro Aufenthaltstag eines Auslaenders entfaellt.
"Am 27. Juli 2010 wurde das Föderale Gesetz Nr. 229-FZ angenommen, in dem die Punkte
20 und 21 aus Artikel 333.28, Kapital 25.3 des russischen Steuerkodexes für ungültig erklärt
werden (Föderales Gesetz Nr. 229-FZ von 27.07.2010, Artikel 2, Punkt 38). In diesen
Punkten geht es um die Zahlung von „zwei Rubeln pro Aufenthaltstag, aber nicht mehr als
200 Rubeln“ „für die Registrierung eines ausländischen Bürgers oder Bürgers ohne Staatsbürgerschaft
am Aufenthaltsort“ sowie Zahlung von „zwei Rubeln pro Aufenthaltstag,
aber nicht mehr als 600 Rubeln“ „für die Verlängerung der Migrationsanmeldung “ dieser
Kategorie von Ausländern.
Dieser Teil des Gesetzes Nr. 229-FZ tritt allerdings erst am 1. Januar 2011 in Kraft (Föderales
Gesetz Nr. 229-FZ von 27.07.2010, Artikel 10, Punkt 2).
Nach Annahme der neuen Bestimmungen zu Arbeitsgenehmigungen für hochqualifizierte
Mitarbeiter, stieß der Vorschlag der Kammer, die Gebühr zu überdenken, auf Verständnis
bei den zuständigen Stellen. Jetzt wird diese neu eingeführte staatliche Gebühr im nächsten
Jahr wieder abgeschafft."
LG,
7punkt
ich habe neulich erfahren, dass ab 01.01.2011 die staatliche Gebuehr in Hoehe von zwei Rubeln pro Aufenthaltstag eines Auslaenders entfaellt.
"Am 27. Juli 2010 wurde das Föderale Gesetz Nr. 229-FZ angenommen, in dem die Punkte
20 und 21 aus Artikel 333.28, Kapital 25.3 des russischen Steuerkodexes für ungültig erklärt
werden (Föderales Gesetz Nr. 229-FZ von 27.07.2010, Artikel 2, Punkt 38). In diesen
Punkten geht es um die Zahlung von „zwei Rubeln pro Aufenthaltstag, aber nicht mehr als
200 Rubeln“ „für die Registrierung eines ausländischen Bürgers oder Bürgers ohne Staatsbürgerschaft
am Aufenthaltsort“ sowie Zahlung von „zwei Rubeln pro Aufenthaltstag,
aber nicht mehr als 600 Rubeln“ „für die Verlängerung der Migrationsanmeldung “ dieser
Kategorie von Ausländern.
Dieser Teil des Gesetzes Nr. 229-FZ tritt allerdings erst am 1. Januar 2011 in Kraft (Föderales
Gesetz Nr. 229-FZ von 27.07.2010, Artikel 10, Punkt 2).
Nach Annahme der neuen Bestimmungen zu Arbeitsgenehmigungen für hochqualifizierte
Mitarbeiter, stieß der Vorschlag der Kammer, die Gebühr zu überdenken, auf Verständnis
bei den zuständigen Stellen. Jetzt wird diese neu eingeführte staatliche Gebühr im nächsten
Jahr wieder abgeschafft."
LG,
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"Ich weigere mich, einen Unterschied zwischen den Voelkern zu machen und von guten und schlechten Nationen zu sprechen, aber einen Unterschied zwischen den Menschen muss ich machen." F. Duerrenmatt "Der Verdacht"
Re: Abschaffung der Gebuehr pro Aufenthaltstag ab 01.01.2011
Super Sache!
Letztes Mal hat uns das noch bestehende Prozedere eine ganz schöne Rennerei eingebracht. Der 1. Registrationsversuch an einem Sonntag (Selber Schuld, wer macht sowas schon
)schlug wegen fehlender, offener Bank fehl. Bei der Post machte man lieber einen auf Service-Wüste/Lang-lebe-die-Sowjetunion und raunzte lieber mehrmals hintereinander Leute an, die freundlich nach einer offenen Bank fragten (statt sich die Info einfach einmal zu besorgen und auszuhängen). Versuch 2 ging dann in die Hose, weil wir das ganz dann auf der Dacha am naheliegendsten Post versuchen und die den entsprechenden Rajon nicht mehr im PC hatten (und ich dachte das ganze wird sowieso nur an die Adresse des zuständigen FMS geschickt und nicht gleich computertechnisch ausgewertet bzw gleich auf der Post ´resgistriert´). Und das alles für einen 5-Tages-Aufenthalt
Wird uns für´s nächste Mal eine Lehre sein.
Letztes Mal hat uns das noch bestehende Prozedere eine ganz schöne Rennerei eingebracht. Der 1. Registrationsversuch an einem Sonntag (Selber Schuld, wer macht sowas schon


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Учись, студент! Кто не работает - тот ест
- Norbert
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Re: Abschaffung der Gebuehr pro Aufenthaltstag ab 01.01.2011
Die haben echt eine Meise. Erst haben sie es zwei Jahre lang nicht eingezogen, nun plötzlich doch, um es nach wenigen Monaten doch wieder abzuschaffen.
Wie oft wurde das nun schon in den letzten acht Jahren geändert?
Wie oft wurde das nun schon in den letzten acht Jahren geändert?
Re: Abschaffung der Gebuehr pro Aufenthaltstag ab 01.01.2011
Naja, Norbert, Du kennst ja die Antwort auf alle Fragen hier: Russland!
Neulich erfahren: ab dem 01.07.2010 ist es moeglich ein 3-jahres-businnessvisum fuer hochqulifizierte Fachleute (darunter versteht man Leute mit dem Gehalt ab 167.000,00 RUR monatlich). Im Herbst erwartet man, dass das Gesetz in Kraft trifft, laut dem sich die hochqualifizierte Fachleute mit dem 3-jahres-businnessvisum im Laufe von 90 Tagen (!!!) bei UFMS/ Post anmelden lassen sollen. D.h. dass dieses ewige Theater mit der Registrierung bald zum Teil abgeschaft ist. Aber wie gesagt, ein Entwurf von solch einem Gesetz existiert schon und soll im Herbst 2010 in Kraft tretten.
LG,
7punkt
Neulich erfahren: ab dem 01.07.2010 ist es moeglich ein 3-jahres-businnessvisum fuer hochqulifizierte Fachleute (darunter versteht man Leute mit dem Gehalt ab 167.000,00 RUR monatlich). Im Herbst erwartet man, dass das Gesetz in Kraft trifft, laut dem sich die hochqualifizierte Fachleute mit dem 3-jahres-businnessvisum im Laufe von 90 Tagen (!!!) bei UFMS/ Post anmelden lassen sollen. D.h. dass dieses ewige Theater mit der Registrierung bald zum Teil abgeschaft ist. Aber wie gesagt, ein Entwurf von solch einem Gesetz existiert schon und soll im Herbst 2010 in Kraft tretten.
LG,
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Re: Abschaffung der Gebuehr pro Aufenthaltstag ab 01.01.2011
Ich habe mein 3-jahres-Businessvisum (90 Tage) seit Mai 2010 (davor 1-jahres-BV) und mache meine Registrierung in Novosibirsk schon seit ich nach Nsk komme ueber die Post.
Gastfreundlichkeit ist keine Schande Гостеприимство - это не стыд
- Norbert
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Re: Abschaffung der Gebuehr pro Aufenthaltstag ab 01.01.2011
Die Post verlangt aber seit kurzen (und noch bis Jahresende) auch diese Quittung über 2 Rubel aus der Sberkassa.
Über die IHK oder wie hast Du es bekommen?GastroService hat geschrieben:3-jahres-Businessvisum (90 Tage)
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Re: Abschaffung der Gebuehr pro Aufenthaltstag ab 01.01.2011
Hallo Norbert,
ich habe das Visum ueber meine Agentur in Stuttgart geholt. Bei den letzten beiden Aufenthalten musste ich auch die Gebuehr entrichten und wohl auch bei meinem naechsten, im September. Das war kein Problem, da die Post und Bank im selben Gebaeude ist.
ich habe das Visum ueber meine Agentur in Stuttgart geholt. Bei den letzten beiden Aufenthalten musste ich auch die Gebuehr entrichten und wohl auch bei meinem naechsten, im September. Das war kein Problem, da die Post und Bank im selben Gebaeude ist.
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Re: Abschaffung der Gebuehr pro Aufenthaltstag ab 01.01.2011
Mir ist die Sache mit der Gebühr bekannt, aber im Frühjahr 2010 mußte ich die nicht zahlen. War im Hotel in Insterburg und die übernahmen die Registratur. Hatte darüber auch keinen Beleg. Seit wann ist denn die tatsächlich gültig ?
So holt man keine Touristen in das Land.BV ist natürlich nur eine kleine Erleichterung.
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- Norbert
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Re: Abschaffung der Gebuehr pro Aufenthaltstag ab 01.01.2011
Diese Gebühr gilt, soweit ich es verstanden habe, nur bei Registrierungen über Privatpersonen. Theoretisch bestand sie seit Frühjahr, angewandt wird sie seit Sommer. Abgeschafft wird sie im Januar. Alles tierisch logisch.
Re: Abschaffung der Gebuehr pro Aufenthaltstag ab 01.01.2011
Inzwischen plant man wohl bereits eine neue Gesetzesaenderung, die die Meldepflicht fuer hochqualifizierte Auslaender, die in Russland arbeiten, vereinfachen soll (nur noch einmal fuer die gesamte Dauer des Visums melden, nicht bei jeder Ein-/Ausreise...).
http://www.interfax.ru/business/txt.asp?id=149648
. Vom Gesetzgeber bereinigt wurde das dann Ende Juli 2010, gemeinsam mit tausend anderen groesseren und kleineren Aenderungen im Steuerkodex, was natuerlich besonders in einer Demokratie mit preussischer Buerokratie seine Zeit braucht ...
Konkret sieht das so aus: http://www.duma.gov.ru/faces/lawsearch/ ... c=269777-5
http://www.interfax.ru/business/txt.asp?id=149648
Noe, die Hotels muessen diese schon auch abfuehren.Norbert hat geschrieben:Diese Gebühr gilt, soweit ich es verstanden habe, nur bei Registrierungen über Privatpersonen.
Hm, so bloed wie es klingt, eigentlich schon logisch: Irgendjemand hat bei der Aenderung der Steuergesetzgebung im Dezember 2009 nicht beruecksichtigt, dass sich inzwischen in den Auslaendergesetzen etwas geaendert hat (Anmeldung statt Registrierung). Nachdem sich offenbar dieser Fehler nicht so schnell bereinigen liess (man aendert ja kein Gesetz allein wegen so einer Kleinigkeit),hat das FMS (und im Gefolge auch die Post) ihn fristgemaess umsetzen muessen, Gesetz ist GesetzTheoretisch bestand sie seit Frühjahr, angewandt wird sie seit Sommer. Abgeschafft wird sie im Januar. Alles tierisch logisch.


Konkret sieht das so aus: http://www.duma.gov.ru/faces/lawsearch/ ... c=269777-5