Russische Staatsbürgerschaft für Kind beantragen
Moderator: Dietrich
Russische Staatsbürgerschaft für Kind beantragen
Hallo!
Wir sind ein österreichisch-russisches Paar. Unser Sohn wurde 2012 in Salzburg geboren. Wir möchten gerne, daß er auch die russische Staatsbürgerschaft erhält. Wäre er in Russland geboren, hätte er automatisch beide Staatsbürgerschaften, das ist klar. Da er aber in Österreich geboren wurde, nicht automatisch. Einen Antrag dafür müssten wir bei der russischen Botschaft in Salzburg stellen. Jetzt meine Frage: Ist es nötig davor eine Beibehaltungsbewilligung von den österreichischen Behörden zu erlangen oder nicht? Manuchka hat mal geschrieben, dass dieser Vorgang nicht wirklich einem "Antrag" gleichzustellen ist....stimmt das auch wirklich, weil dann könnten wir uns die Beibehaltungsbewilligung, die lt. Auskunft nur sehr selten bewilligt wird sparen. Aber die österreichische Staatsbürgerschaft wollen wir natürlich keinesfalls aufs Spiel setzen! Und weiters möchten wir noch gerne wissen ob er sich in diesem Fall irgendwann für eine Staatsangehörigkeit entscheiden muss, oder ob er die Staatsangehörigkeiten für immer behalten kann.
Wir sind ein österreichisch-russisches Paar. Unser Sohn wurde 2012 in Salzburg geboren. Wir möchten gerne, daß er auch die russische Staatsbürgerschaft erhält. Wäre er in Russland geboren, hätte er automatisch beide Staatsbürgerschaften, das ist klar. Da er aber in Österreich geboren wurde, nicht automatisch. Einen Antrag dafür müssten wir bei der russischen Botschaft in Salzburg stellen. Jetzt meine Frage: Ist es nötig davor eine Beibehaltungsbewilligung von den österreichischen Behörden zu erlangen oder nicht? Manuchka hat mal geschrieben, dass dieser Vorgang nicht wirklich einem "Antrag" gleichzustellen ist....stimmt das auch wirklich, weil dann könnten wir uns die Beibehaltungsbewilligung, die lt. Auskunft nur sehr selten bewilligt wird sparen. Aber die österreichische Staatsbürgerschaft wollen wir natürlich keinesfalls aufs Spiel setzen! Und weiters möchten wir noch gerne wissen ob er sich in diesem Fall irgendwann für eine Staatsangehörigkeit entscheiden muss, oder ob er die Staatsangehörigkeiten für immer behalten kann.
Re: Russische Staatsbürgerschaft für Kind beantragen
Hm, ob sich hier wirklich jemand mit österreichischen Behörden auskennt..?
Für D ist das so: Beibehaltungsgenehmigung kannst Du vergessen. Da die russische Staatsbürgerschaft dem Kind jedoch "zufällt", muss nur die Geburt quasi angezeigt werden, es muss kein formaler Antrag beim Konsulat gestellt werden. Und: die deutschen Behörden können sowieso nicht überprüfen, welche Anträge oder Nichtanträge Du beim russischen Konsulat gestellt hast. Schließlich: die deutsche Staatsbürgerschaft kann dem Kind sowieso nicht entzogen werden, selbst wenn ein formeller Antrag auf eine zweite Staatsbürgerschaft gestellt worden wäre, da das Kind ja noch nicht mündig ist.
Für D ist das so: Beibehaltungsgenehmigung kannst Du vergessen. Da die russische Staatsbürgerschaft dem Kind jedoch "zufällt", muss nur die Geburt quasi angezeigt werden, es muss kein formaler Antrag beim Konsulat gestellt werden. Und: die deutschen Behörden können sowieso nicht überprüfen, welche Anträge oder Nichtanträge Du beim russischen Konsulat gestellt hast. Schließlich: die deutsche Staatsbürgerschaft kann dem Kind sowieso nicht entzogen werden, selbst wenn ein formeller Antrag auf eine zweite Staatsbürgerschaft gestellt worden wäre, da das Kind ja noch nicht mündig ist.
Re: Russische Staatsbürgerschaft für Kind beantragen
Da bin ich mir ziemlich sicher....Hm, ob sich hier wirklich jemand mit österreichischen Behörden auskennt..?

Denken ist wie googeln, nur krasser!
Re: Russische Staatsbürgerschaft für Kind beantragen
Mit dem "zufallen" bin ich mir eben nicht sicher. Wenn das Kind in Russland geboren wäre, dann wäre ihm die russische Staatsbürgerschaft "zugefallen" - man müsste nur mehr einen Reisepass beantragen. Aber wenn das Kind im Ausland geboren ist - dann hat es de facto (meiner Meinung nach) erst nach Antragstellung bei der russischen Botschaft die Staatsbürgerschaft und vorher nicht. Ist zwar alles sehr spitzfindig aber wir möchten ganz einfach alles korrekt machen.Aniki hat geschrieben:Hm, ob sich hier wirklich jemand mit österreichischen Behörden auskennt..?
Da die russische Staatsbürgerschaft dem Kind jedoch "zufällt", muss nur die Geburt quasi angezeigt werden, es muss kein formaler Antrag beim Konsulat gestellt werden.
- Norbert
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Re: Russische Staatsbürgerschaft für Kind beantragen
Damit liegst Du richtig. Das Recht (!) auf eine russische Staatsbürgerschaft hat ein "halbrussisches" Kind nur, wenn es auch in Russland geboren wurde. Bei Geburt außerhalb Russlands besteht dieses Recht nur, wenn das Kind sonst staatenlos wäre (oder wenn beide Eltern Russen sind).robert16 hat geschrieben:Mit dem "zufallen" bin ich mir eben nicht sicher. Wenn das Kind in Russland geboren wäre, dann wäre ihm die russische Staatsbürgerschaft "zugefallen" - man müsste nur mehr einen Reisepass beantragen. Aber wenn das Kind im Ausland geboren ist - dann hat es de facto (meiner Meinung nach) erst nach Antragstellung bei der russischen Botschaft die Staatsbürgerschaft und vorher nicht.
Aber in der Praxis habe ich bislang von keiner einzigen Ablehnung gehört, wenn die russische Staatsangehörigkeit nachträglich beantragt wurde. Man hat zwar kein Anrecht darauf, sie wird aber in aller Regel dennoch gegeben. Ohne Verzicht auf die deutsche/bösterreichische. Wie dies in der Praxis abläuft, kann ich leider nicht sagen (da meine Kinder in Russland geboren wurden).
Ich bilde mir aber ein, dass irgendwer in einer der beiden FAQs diesen Prozess beschrieben hatte:
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=6442
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=10080
Re: Russische Staatsbürgerschaft für Kind beantragen
Auszug aus unserem Staatsbürgerschaftsgesetz:
Die österreichische Staatsbürgerschaft wird verloren...
durch Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit:
Die Staatsbürgerschaft verliert automatisch insbesondere, wer willentlich, d.h. durch Antrag, Erklärung oder ausdrückliche Zustimmung, eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, außer es wurde ihm vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bewilligt. Der Verlust erstreckt sich auf die minderjährigen ehelichen Kinder und Wahlkinder, auf uneheliche Kinder jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Bei Minderjährigen tritt der Verlust der Staatsbürgerschaft nur ein, wenn der Verlusttatbestand mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gesetzt wurde (§§ 27 und 29).
Ich sehe das Problem eigentlich nicht auf russischer sondern auf österreichischer Seite. Da es ja doch ein Antrag ist den man stellen muss, wird man um eine Beibehaltungsbewilligung wahrscheinlich nicht umherkommen. Ich hab mich diesbezüglich schon mal erkundigt, erntete jedoch großes Unverständnis, warum man für ein in Österreich lebendes Kind eine russische Staatsbürgerschaft beantragen will...........für einen österreichischen Beamten offensichtlich unerklärlich!
Die österreichische Staatsbürgerschaft wird verloren...
durch Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit:
Die Staatsbürgerschaft verliert automatisch insbesondere, wer willentlich, d.h. durch Antrag, Erklärung oder ausdrückliche Zustimmung, eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, außer es wurde ihm vor dem Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft bewilligt. Der Verlust erstreckt sich auf die minderjährigen ehelichen Kinder und Wahlkinder, auf uneheliche Kinder jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Bei Minderjährigen tritt der Verlust der Staatsbürgerschaft nur ein, wenn der Verlusttatbestand mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters gesetzt wurde (§§ 27 und 29).
Ich sehe das Problem eigentlich nicht auf russischer sondern auf österreichischer Seite. Da es ja doch ein Antrag ist den man stellen muss, wird man um eine Beibehaltungsbewilligung wahrscheinlich nicht umherkommen. Ich hab mich diesbezüglich schon mal erkundigt, erntete jedoch großes Unverständnis, warum man für ein in Österreich lebendes Kind eine russische Staatsbürgerschaft beantragen will...........für einen österreichischen Beamten offensichtlich unerklärlich!
Re: Russische Staatsbürgerschaft für Kind beantragen
War im Endeffekt wirklich unproblematisch. Ich habe eine Beibehaltungsbewilligung beantragt. Da kam (nach langer Zeit) eine Frau vom Jugendamt zu uns nach Hause und befragte uns nach den Gründen. Dann geschah wieder lange nichts und wir bekamen die Beibehaltungsbewilligung. Die kostete doch einiges (ca. € 700). Anschließend mussten wir sechs Urkunden ins Russische übersetzen lassen (Kosten ca. € 350). Als wir alles hatten war es bei der Botschaft wirklich unproblematisch. Einbürgerung kostete € 60 und Reisepass (war nach 14 Tagen fertig) € 11. Jetzt ist der Sohn Doppelstaatsbürger und kann das auch für immer bleiben.
Re: Russische Staatsbürgerschaft für Kind beantragen
Hast du einen Antrag auf Staatsangehörigkeit gestellt oder nur auf eine Überprüfung, und diese wurde positiv beantwortet?
- bella_b33
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 11447
- Registriert: Sonntag 27. April 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
- Kontaktdaten:
Re: Russische Staatsbürgerschaft für Kind beantragen
Wenn er nen Reisepass bekommen hat, dann hat er doch auch schon die Staatsangehörigkeitfugen hat geschrieben:Hast du einen Antrag auf Staatsangehörigkeit gestellt oder nur auf eine Überprüfung, und diese wurde positiv beantwortet?

“Wow, eine superleichte Profi-Angel für 10Euro! Wo ist der Haken?"
"Es gibt keinen Haken..."
"Es gibt keinen Haken..."
Re: Russische Staatsbürgerschaft für Kind beantragen
Schon klar, Silvio
Ich habe mir da auch schon Gedanken drum gemacht was bei unseren beiden passieren wird, weil eben eine in ru und eine inD geboren ist.
Ich habe mir da auch schon Gedanken drum gemacht was bei unseren beiden passieren wird, weil eben eine in ru und eine inD geboren ist.