Ich habe nicht gesagt, dass ich nicht auch geschäftlich unterwegs bin hier. Tatsächlich hat die Firma, bei der ich arbeite, genau das vor. Nur zugegeben, die Einladung habe ich nicht von einer befreundeten Firma. Die neuen Regeln können also bei mir (und ich schätze vielen vielen anderen) tatsächlich zu Problemen führen.jackie_rs hat geschrieben: ↑Mittwoch 12. September 2018, 00:11http://www.cms-russia.info/legalnews/20 ... 08_13.html
Ich frag mich da schon wie das mit den bequemen Business-Visa per Agentur in Zukunft werden wird wenn die auf einmal haften dürfen und man x Papiere zusätzlich unterschreiben muss.
In meinem Fall kann ich aber auch Privatvisa beantragen, da ich nah bei meiner Freundin sein werde. (Ja ich gebe zu, dass ist die Hauptmotivation mir das überhaupt nochmal 1,5 Jahre lang anzutun. Sonst hätte ich ehrlich gesagt genug von Russland.)
Privatvisa bedeuten allerdings viel Bürokratie für die einladende Seite und das wollte ich ihr möglichst ersparen. Außerdem sind sie unterm Strich teurer als Geschäftsvisa.
Ich weiß nicht wie das hier möglich sein soll. Wenn sich die Behörde von Anfang an nicht ans Gesetz hält und ich beim ersten Anruf (zu dem ich eigentlich gar nicht verpflichtet gewesen wäre) vollgeschnarzt werde, auf meine Fragen überhaupt nicht geantwortet wird, so dass ich den Eindruck habe, da sucht jemand nur nach Vorwänden um mir das Leben schwer zu machen - da kann ich doch nicht sagen: "Ja sie haben Recht! Ich bin ein Visumsbetrüger. Klar brauche ich die schriftliche Bestätigung von der einladenden Seite.... Klar dürfen sie das alles überprüfen bevor sie meine Registrierung überhaupt akzeptieren." Das ginge doch rein praktisch schon überhaupt nicht. Wie soll denn ein Brief von der einladenden Seite während des Aufenthalts überhaupt rechtzeitig ankommen? Dann müsste man sich mit all der Korrespondenz 1-2 Monate vorher drum kümmern, wenn man vor hat den Ort zu wechseln. Im übrigen müsste die einladende Seite in einem solchen Brief lügen, wenn ich tatsächlich nur Urlaub mache, was ich natürlich darf.
Da kann ich doch nur widersprechen. Und das entschieden, sonst passiert da gar nichts.
Im Übrigen habe ich mich an alles gehalten bezüglich der Registrierung und kann das auch beweisen (Talon). Eine weitere Registrierung wäre zwecklos, landet bei der selben Bearbeiterin und die hat schon am Telefon gesagt, ist nicht drin. Von Anfang an hätte ich mich vielleicht über ein Hostel registrieren lassen sollen, ja. Nur das ist freilich auch gegen's Gesetz. Steht ebenfalls in No. 109-Ф3.
Nun habe ich es also versucht postalisch zu klären. Eigentlich schon ein Entgegenkommen. Wenn sich die Behörde jetzt weiter stur stellt, soll sie schriftliche Auskunft geben. Bis jetzt kam gar nichts. Wenn die antworten, kann ich allerdings auch belegen, dass ich alles richtig gemacht habe. (Ob mir das bei Problemen später helfen wird ist eine andere Frage.)
Im Übrigen habe ich nicht den Eindruck, dass Liebedienerei von der örtlichen Mentalität, besonders in Sibirien, besonders hoch geschätzt wird. Habe eher den Eindruck, dass ich noch viel zu "weich" bin.