Hallo,
meine Frage an die Profis, wenn es klappen sollte, dass ich eine Aufenthaltsgenehmigung bekomme, möchte ich mit meinem 7,5 Tonner Oldtimer LKW zum Wohnmobil umgebaut und einem Anhänger meine wichtigsten Mitbringsel nach Russland einführen.
Um einige Möbel usw. zu haben. Das Fahrzeug ist auch wichtig, da ich mir damit ein Geschäft aufbauen könnte, bzw. auf Urlaubsreisen innerhalb Russlands gehen kann.
Frage:
Es ist ja kein Euro 5 LKW / Oldtimer/ Wohnmobil, ist es tatsächlich wie mir mitgeteilt wurde möglich mit diesem Fahrzeug 1 Jahr in Russland herum zu fahren, natürlich mit deutschem Kennzeichen? Die gleiche Frage bezieht sich auf den Hänger?
Beides müsste dann für 1 Tag außerhalb Russlands gefahren werden, und darf dann wieder eingeführt und für 1 Jahr in Russland gefahren werden?! ( Mongolei, Finnland, Georgien, Ukraine) es gehen nur Länder welche keine Zollunion mit Russland haben.
danke für eine Antwort.
Bert
LKW Wohnmobil mit 3,5 Tonnen Anhänger
Moderator: Dietrich
- Herdubreid
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Re: LKW Wohnmobil mit 3,5 Tonnen Anhänger
Du darfst nur mit der voläufigen Aufenthaltserlaubnis in RUS mit dem deutschen Kennzeichen1 Jahr herumfahren. Mit der Daueraufenthaltserlaubnis (вид) ist da Thema deutscs Kennzeichen in Rus herumfahren beendet. Mit Anhänger habe ich keine Erfahrung gemacht.
Re: LKW Wohnmobil mit 3,5 Tonnen Anhänger
Den Anhänger kannst Du unmittelbar nach Ankunft am Zielort verzollen. Hänger haben keinen Antrieb, somit ist nur Zoll und Mehrwertsteuer zu entrichten. Zoll, wenn ich mich recht erinnere, 10% vom aktuellen Marktwert.
- Norbert
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Re: LKW Wohnmobil mit 3,5 Tonnen Anhänger
Es ist ja kein Euro 5 LKW / Oldtimer/ Wohnmobil, ist es tatsächlich wie mir mitgeteilt wurde möglich mit diesem Fahrzeug 1 Jahr in Russland herum zu fahren, natürlich mit deutschem Kennzeichen?
Ein vorläufig eingeführtes Fahrzeug darf man zunächst 6 Monate verzollen, dann einmalig verlängern. Anschließend muss man den Zollraum (BY, RU, KZ) mindestens kurzzeitig verlassen. Wie oben schon erwähnt - das geht nur mit vorläufiger Aufenthaltsgenehmigung (РВП), nicht mit ständiger (вид).
Soweit mir bekannt: Ein solches Fahrzeug darf ausschließlich jene Person steuern, welche es eingeführt hat. Also nur dieser Ausländer. Und nach einigen Unfällen mit von Ausländern gesteuerten Bussen gibt es seit einigen Jahren Regeln, dass Ausländer keine Personenbeförderung durchführen dürfen. Die Regel darüber ist aber so vage formuliert, dass faktisch Ausländer keine Dienstfahrzeuge steuern dürfen.
Dies hat ein deutscher Auswanderer in Novosibirsk mit seinem kleinen Lieferwagen versucht - der Zoll hat ihm ausschließlich 35 kg (?) pro Person und Tag erlaubt. Er musste spontan für die gesamte Ladung vor der Grenze eine Unterstellmöglichkeit suchen und dann bei späteren Fahrten einen Teil nachholen. Weil es zu viele Fahrten erfordert hätte, musste er einen großen Teil der Ladung verschenken.Und einem Anhänger meine wichtigsten Mitbringsel nach Russland einführen. Um einige Möbel usw. zu haben.
Faustregel: Auto vollpacken geht meist gut. Lieferwagen und Anhänger vollpacken meist nicht.