Orange hat geschrieben:
Falls Sie im kommenden Jahr mehrere Reisen nach Deutschland planen, besteht die
Möglichkeit, ein Jahresvisum zu beantragen, welches Ihnen erlaubt, sich während
der zwölfmonatigen Visumsgültigkeit 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland
aufzuhalten. Zur Beantragung eines solchen Visums muss eine Einladung vorgelegt
werden, die den gesamten Gültigkeitszeitraum des zu beantragenden Visums
abdeckt.
Mit Einladung ist nicht die Verpflichtungserklärung gemeint?
Damit ist die VE gemeint. Beim Jahres(Multi-)Visum muss bei der zweiten (dritten...) Einreise keine VE vorgelegt werden. Wo auch, der Gast muss ja nicht zur Botschaft.
Aber ich denke nicht, dass sie ein Jahresvisum bekommen wird. Der Personenkreis dafür ist auf enge Verwandte begrenzt, "die Staatsangehörige der RF besuchen, die in D wohnhaft sind" (
http://www.moskau.diplo.de/Vertretung/m ... =Daten.pdf ).
Das würde für z.B ihre Eltern zutreffen wenn sie in D wohnt.