Mit fremdem Auto nach Russland
-
- Anfänger/in
- Beiträge: 6
- Registriert: Montag 12. Juni 2017, 13:58
Mit fremdem Auto nach Russland
Hallo zusammen,
ich hab schon einiges für meine geplante Reise hier in dem Forum gefunden und dachte mir, dass ihr mir vielleicht noch mit einer offenen Frage helfen könnt.
Wir wollen mit dem Auto nach Russland (Kaliningrad) fahren - allerdings ist das Auto auf meinen Vater zugelassen, der nicht mitfährt.
Ich habe einige sehr alte Hinweise gefunden, dass ich die Vollmacht dafür notariell beglaubigen und beglaubigt übersetzen muss. Anderswo in Erfahrungsberichten stand aber, dass eine einfache unterschriebene Vollmacht mit Kopie des Ausweises des Ausstellers ausreicht.
Der Zollmitarbeiter im Konsulat in Bonn konnte mir leider auch nicht weiterhelfen. Aufwand und Kosten für die Bestätigungen usw. ist ja doch schon sehr groß - da würde ich das Auto fast lieber für die paar Wochen auf mich umschreiben. Daher wollte ich mal hier hören, ob jemand da mehr weiß oder kurzfristige Erfahrungen gemacht hat.
Danke schonmal!
ich hab schon einiges für meine geplante Reise hier in dem Forum gefunden und dachte mir, dass ihr mir vielleicht noch mit einer offenen Frage helfen könnt.
Wir wollen mit dem Auto nach Russland (Kaliningrad) fahren - allerdings ist das Auto auf meinen Vater zugelassen, der nicht mitfährt.
Ich habe einige sehr alte Hinweise gefunden, dass ich die Vollmacht dafür notariell beglaubigen und beglaubigt übersetzen muss. Anderswo in Erfahrungsberichten stand aber, dass eine einfache unterschriebene Vollmacht mit Kopie des Ausweises des Ausstellers ausreicht.
Der Zollmitarbeiter im Konsulat in Bonn konnte mir leider auch nicht weiterhelfen. Aufwand und Kosten für die Bestätigungen usw. ist ja doch schon sehr groß - da würde ich das Auto fast lieber für die paar Wochen auf mich umschreiben. Daher wollte ich mal hier hören, ob jemand da mehr weiß oder kurzfristige Erfahrungen gemacht hat.
Danke schonmal!
Re: Mit fremdem Auto nach Russland
http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... to#p193661Oberwaschlappen hat geschrieben:
Ich habe einige sehr alte Hinweise gefunden,
2015 wuerd ich nicht "als sehr alt" bezeichnen....
Beglaubigt oder einfache Vollmacht.... Ich bin den den Zweitausendern immer mit normaler Vollmacht gefahren, mit Uebersetzung, sicher 10 Jahre ohne Probleme. Bis ich irgendwann 2012 umdrehen musste. Der Zoll (Buraschki) bestand auf den Stempel des Notars. 2016 mit dem Coupe meines Vaters. Ich habe, nach Berichten im Forum, das an der Grenze keine Gruene Karte und Vollmacht verlangt wurden, einfach nur die Papiere uebergeben. Versuch macht Klug.... "Beglaubigte Vollmacht und Gruene Karte bitte".... Aha... also noch mal in den Rucksack gegriffen....

-
- Anfänger/in
- Beiträge: 6
- Registriert: Montag 12. Juni 2017, 13:58
Re: Mit fremdem Auto nach Russland
Ja das hatte ich gesehen, dachte nur es bezieht sich auf Weißrussland. Danke - auch für den diesmal sehr neuen Erfahrungsbericht 
Ich hatte mir gedacht, dass ich evtl vom ADAC einen zweisprachigen Vordruck bekomme, den ausfülle und mein Vater unterschreibt. Stempel vom Notar drauf - reicht das dann?

Ich hatte mir gedacht, dass ich evtl vom ADAC einen zweisprachigen Vordruck bekomme, den ausfülle und mein Vater unterschreibt. Stempel vom Notar drauf - reicht das dann?
- zimdriver
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 4917
- Registriert: Dienstag 6. September 2005, 20:00
- Wohnort: Moskau- es war einmal
Re: Mit fremdem Auto nach Russland
... wenn zweisprachig russisch heisst und du einen Notar findest, der seinen Stempel drauf macht, dann klappt das vielleicht.Oberwaschlappen hat geschrieben:Ja das hatte ich gesehen, dachte nur es bezieht sich auf Weißrussland. Danke - auch für den diesmal sehr neuen Erfahrungsbericht
Ich hatte mir gedacht, dass ich evtl vom ADAC einen zweisprachigen Vordruck bekomme, den ausfülle und mein Vater unterschreibt. Stempel vom Notar drauf - reicht das dann?
Besser ist die hier beschriebene Variante. Umdrehen ist teurer ...
-
- Anfänger/in
- Beiträge: 6
- Registriert: Montag 12. Juni 2017, 13:58
Re: Mit fremdem Auto nach Russland
Ja, Umdrehen gehört definitiv nicht zu meinen Wünschen. Dann würden wir wohl zurück nach Braniewo und mit dem Bus fahren.
Mit "hier beschrieben" meinst du beglaubigt und beglaubigt übersetzt, richtig?
Das heißt für mich
1. Vollmacht auf Deutsch schreiben (z.B. die hier: http://www.berlin.msz.gov.pl/resource/e ... d90aba9e48, dann ohne den polnischen Text)
2. damit zum Notar, beglaubigen lassen
3. beglaubigt übersetzen lassen
Und dann noch (oder nicht?)
Zum Landgericht und für Original (also den Notar) UND Übersetzer eine Apostille holen
Gibt es denn eigentlich eine Vorschrift dazu? Also russischen Gesetzestext, der festlegt, was genau man braucht?
Wenn die Apostillen nötig sind (20€ jeweils) glaube ich, dass das Umschreiben des Autos für die paar Tage weniger Aufwand und Kosten verursachen würde. Und dann gibt es auch keine Zweifel, ob ich die nötigen Dokumente habe...
Mit "hier beschrieben" meinst du beglaubigt und beglaubigt übersetzt, richtig?
Das heißt für mich
1. Vollmacht auf Deutsch schreiben (z.B. die hier: http://www.berlin.msz.gov.pl/resource/e ... d90aba9e48, dann ohne den polnischen Text)
2. damit zum Notar, beglaubigen lassen
3. beglaubigt übersetzen lassen
Und dann noch (oder nicht?)
Zum Landgericht und für Original (also den Notar) UND Übersetzer eine Apostille holen
Gibt es denn eigentlich eine Vorschrift dazu? Also russischen Gesetzestext, der festlegt, was genau man braucht?
Wenn die Apostillen nötig sind (20€ jeweils) glaube ich, dass das Umschreiben des Autos für die paar Tage weniger Aufwand und Kosten verursachen würde. Und dann gibt es auch keine Zweifel, ob ich die nötigen Dokumente habe...
Re: Mit fremdem Auto nach Russland
Fuer Russland genuegt eine notariell beglaubigte Uebersetzung.
Die Vollmacht selbst muss nicht durch den Notar beglaubigt werden.
Was willst Du nun noch mit einer Apostille? Davon war hier nie die Rede.
Die Vollmacht selbst muss nicht durch den Notar beglaubigt werden.
Was willst Du nun noch mit einer Apostille? Davon war hier nie die Rede.
Re: Mit fremdem Auto nach Russland
Keine Panik. Du brauchst nur 4 (Fahrzeugschein, Guene Karte, Vollmacht, Fuehrerschein) Dokumente. Selbst mein Vater bekommt das bei seinen Fahrzeugen zur jaehrlichen Russlandtour geregelt. Und der ist fast 80Und dann gibt es auch keine Zweifel, ob ich die nötigen Dokumente habe...

-
- Anfänger/in
- Beiträge: 6
- Registriert: Montag 12. Juni 2017, 13:58
Re: Mit fremdem Auto nach Russland
Okay, also für ganz blöde (dh mich):m1009 hat geschrieben:Fuer Russland genuegt eine notariell beglaubigte Uebersetzung.
Die Vollmacht selbst muss nicht durch den Notar beglaubigt werden.
Mein Vater füllt die Vollmacht aus, ich gebe die dann beim Übersetzer ab und der übersetzt das und lässt es notariell beglaubigen.
Richtig?
Völlig unabhängig davon, ob das die funktionierende Vorgehensweise ist: Ich verstehe den Sinn nicht. Der Stempel vom Notar sagt doch dann nur, dass die Übersetzung korrekt ist, bestätigt aber nicht, dass die Unterschrift von meinem Vater kommt. Dann kann mein Vater doch direkt eine russischsprachige Vollmacht unterschreiben?
Meine Tante (Anwältin) hatte das erwähnt, weil ein russischer Beamter sonst ja nicht nachvollziehen kann, ob der Notar bzw. der Übersetzer tatsächlich auch amtlich registriert ist oder da einfach nur irgendein Stempel drauf ist.Was willst Du nun noch mit einer Apostille? Davon war hier nie die Rede.
Es tut mir leid, dass ich euch so ausfrage, habe einfach noch nie mit Notar, Übersetzer und Vollmacht zum Auto Fahren zu tun gehabt :S
Re: Mit fremdem Auto nach Russland
Eine Rechtsberatung mit entsprechenden Gesetzestexten wirst Du hier im Forum schwer bekommen. Den meisten wird wohl die Zeit fehlen, sich durch yandex zu wuehlen.
Ich schreibe von meinen Erfahrungen um unangenehme Ueberraschungen bei der Reise zu vermeiden. Muendliche Aussage an an der Grenze (Buraschki): Wir benoetigen eine notariell beglaubigte Uebersetzung der Vollmacht. Meine, selbstverfasste, zweisprachige Variante wurde nicht akzeptiert.
Mein Vater geht immer zu 100% sicher, er laesst die Vollmacht beglaubigen und die Uebersetzung. Er hat noch ein zusaetzliches Problem, als Geschaeftsfuehrer seiner Firma unterzeichnet er selbst die Vollmacht. An der Grenze (Brest) wird zusaetzlich noch ein beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister gefordert, um seinen Status als Geschaeftsfuehrer zu bestaetigen.
Ich schreibe von meinen Erfahrungen um unangenehme Ueberraschungen bei der Reise zu vermeiden. Muendliche Aussage an an der Grenze (Buraschki): Wir benoetigen eine notariell beglaubigte Uebersetzung der Vollmacht. Meine, selbstverfasste, zweisprachige Variante wurde nicht akzeptiert.
Mein Vater geht immer zu 100% sicher, er laesst die Vollmacht beglaubigen und die Uebersetzung. Er hat noch ein zusaetzliches Problem, als Geschaeftsfuehrer seiner Firma unterzeichnet er selbst die Vollmacht. An der Grenze (Brest) wird zusaetzlich noch ein beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister gefordert, um seinen Status als Geschaeftsfuehrer zu bestaetigen.
-
- Anfänger/in
- Beiträge: 6
- Registriert: Montag 12. Juni 2017, 13:58