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von manuchka » Donnerstag 31. März 2011, 22:49
Ich würde meinen AG schon informieren, ob du verpflichtet bist, deinen (jeweils gültigen) Familienstand anzugeben, kann ich dir so nicht sagen. Steuerlich (falls du darauf anspielst) hat es erstmal keine Auswirkungen, da deine Frau noch nicht unbeschränkt in DE steuerpflichtig ist, solange sie da nicht wohnt, also macht es auch für dich keinen Unterschied, weder positiv noch negativ.
Den Wechsel des Familienstandes wird nicht beim Standesamt, sondern beim Einwohneramt angezeigt, weil die das Melderegister führen, wo auh der Familienstand vermerkt ist. Melden muss man es auf jeden Fall, eine Frist dafür habe ich bisher nicht gefunden. Solange im dt. Als ich das erste Mal beim dt. Amt war, hatte ich nur die beglaubigte Kopie der russ. Heiratsurkunde ohne amtliche Übersetzung dabei. Daraufhin gab es ein Problem, weil sie die natürlich nicht lesen konnten und demzufolge auch den Familienstand nicht als verheiratet eintragen konnten, andererseits meinten sie, dass sie auch den Vermerk "ledig" nicht mehr lassen könnten, weil ich ja angegeben habe, dass ich nunmehr verheiratet bin... Ich habe es erst einige Jahre nach der Heirat geschafft, endlich auch eine Übersetzung ins Amt zu bringen, weil ich ja in Russland lebte und nur zu Feiertagen mal in DE vor Ort war, da hatte das Amt natürlich zu. Kein Mensch hat irgendwas gesagt a la "Das hätten sie aber schon längst melden müssen." Vielleicht gibt es Fristen, wie gesagt, mir sind keine bekannt.
Du erntest, was du säst.