Axel hat geschrieben:600 € ist nur geschätzt, könnte auch etwas höher sein, Pass erneuern, Strafgebühr + Austrittsgebühr + 255 € Einbürgerung.
Dokumente kannst Du auch hinschicken, aber wenn du vorbeikommen musst, dann musst du auch persönlich vor Ort sein, guten Freund hinzuschicken geht nicht.
Man kann auch zum Arzt des Vertrauens gehen, sich einen Tag krank schreiben, um hinzufahren.
Hier siehst du die Bedingungen für den Austritt, allein der ``beratende´´ Service des Konsulats kostet Dich 61 € (Steht unten)
https://hamburg.mid.ru/vyhod-iz-grazdan ... om-poradke
Ansonsten wird Dich alles eher an Nerven und Zeit kosten. Hatte auch schon mit der russischen Botschaft zu tun, arbeiten langsam, unfreundlich, Telefonleitung nie belegt. Viel Glück.
Ich habe im Internet einen interessanten Beitrag gefunden,
http://palm-bonn.de/einbuerge.htm
Zitat § 12 StAG:"Nur in Ausnahmefällen kann die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erfolgen". "Ihnen erhebliche Nachteile, insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen (Beispiel: Sehr hohe Entlassungsgebühren etwa in den Fällen Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Usbekistan, Russland, die sehr hohe Gebühren verlangen. Unzumutbar sind Entlassungsgebühren dann, wenn sie das durchschnittliche Bruttomonatseinkommen nicht unerheblich übersteigen. Generell gesprochen: Bei der Entscheidung über die Unzumutbarkeit müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden)"
Trifft das nicht auf mich zu? Ich meine, ich verdiene ungefähr 1000 und paar zerquetschte (1399 Euro Brutto) Euro im Monat durch meinen momentanen Job und die Gesamtkosten würden warscheinlich die 1000der Grenze knacken. 255Einbürgerung+25Test+Pass erneuern (meine Eltern können das nicht machen, weil Insolvenz)+Pass beantragen 80 Euro und dann noch die restlichen Beratungs- und Austritts und Pendelkosten, die auf mich zukommen werden. Könnte ich mit dieser Begründung zum Ausländerbüro gehen? Ergibt ja eigentlich Sinn, da wie im § 12 StAG zitiert wenn Russland hohe Austrittsgebühren verlangt, also muss das ja irgendwie bekannt sein, oder nicht? Damit hätte ich doch zumindest das Recht mir eine Doppelstaatsbürgerschaft anzulegen, oder was meinst du?