Alleiniges Sorgerecht
Moderator: Dietrich
Alleiniges Sorgerecht
Hallo Forenmitglieder,
seit ich mich mit dem Thema meine ehemalige vrlobte zu ehelichen beschäftige habe ich euer Forum genutzt um Wissen zu erhalten.
Vieles war sehr hilfreich. Dafür schon mal Danke.
Nun bin ich in einer situation wo ich nichts zu finden glaube. garantiert ist genug im Forum.
nur ich finde es halt nicht.
Helft ihr mir?
also
Frau geheiratet, hat Tochter und , wie in Ru normal , nicht das alleinige Sorgerecht.
bis Donnerstag war die Welt in Ordnung.
die Botschaft hatte dann Ende juli den Antrag für die Tochter angenommen, weil alle Papiere für den Härtefall dabei waren.
dann wartete die bayrische AHB erstmal bis die Papiere in ihrem Amt waren.
jetzt fordern die irgend ein Schreiben vom Gericht das es nicht möglich ist die Vaterschaft abzuerkennen, weil der Vater ein ganz normaler mann ist , arbeitet und eigenen Familie hat.
Sowas gibt es aber in Moskau nicht.
was kann ich tun.
also die notarielle Bestätigung vom Vater mit allem Was es bedarf ist vorhanden. alles andere auch. sonst hätte die Botschaft den Antrag nicht angenommen.
Was kann ich tun .
grüsse
seit ich mich mit dem Thema meine ehemalige vrlobte zu ehelichen beschäftige habe ich euer Forum genutzt um Wissen zu erhalten.
Vieles war sehr hilfreich. Dafür schon mal Danke.
Nun bin ich in einer situation wo ich nichts zu finden glaube. garantiert ist genug im Forum.
nur ich finde es halt nicht.
Helft ihr mir?
also
Frau geheiratet, hat Tochter und , wie in Ru normal , nicht das alleinige Sorgerecht.
bis Donnerstag war die Welt in Ordnung.
die Botschaft hatte dann Ende juli den Antrag für die Tochter angenommen, weil alle Papiere für den Härtefall dabei waren.
dann wartete die bayrische AHB erstmal bis die Papiere in ihrem Amt waren.
jetzt fordern die irgend ein Schreiben vom Gericht das es nicht möglich ist die Vaterschaft abzuerkennen, weil der Vater ein ganz normaler mann ist , arbeitet und eigenen Familie hat.
Sowas gibt es aber in Moskau nicht.
was kann ich tun.
also die notarielle Bestätigung vom Vater mit allem Was es bedarf ist vorhanden. alles andere auch. sonst hätte die Botschaft den Antrag nicht angenommen.
Was kann ich tun .
grüsse
- Sibirier
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 5784
- Registriert: Mittwoch 24. März 2004, 17:25
- Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast
Re: Alleiniges Sorgerecht
Kann es sein, dass Du etwas verwechselst? Die Vaterschaft wird niemals aberkannt, wenn man Vater ist....Meintest Du evtl. das Sorgerecht?
Auch mit Sorgerecht wirst Du keine Bescheinigung bekommen, da es möglich ist (wenn auch sehr schwer), das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
Reicht der ABH z. B. ein veröffentliches Urteil betr. Ablehnung des alleinigem Sorgerecht, vielleicht auch nur den Gesetzestext, wann man das alleinige Sorgerecht bekommen kann, aus?
Auch mit Sorgerecht wirst Du keine Bescheinigung bekommen, da es möglich ist (wenn auch sehr schwer), das alleinige Sorgerecht zu bekommen.
Reicht der ABH z. B. ein veröffentliches Urteil betr. Ablehnung des alleinigem Sorgerecht, vielleicht auch nur den Gesetzestext, wann man das alleinige Sorgerecht bekommen kann, aus?
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Alleiniges Sorgerecht
ja soory ich meinte das Sorgerecht.
der ganze Kram macht mich echt kirre. alles was helfen kann brauch ich . bitte.
Die AHB sagt doch ernsthaft zu mir , na ihre Frau kann ja kommen. und das Kind stecken wir so lange zum ... was weiss ich.
der ganze Kram macht mich echt kirre. alles was helfen kann brauch ich . bitte.
Die AHB sagt doch ernsthaft zu mir , na ihre Frau kann ja kommen. und das Kind stecken wir so lange zum ... was weiss ich.
Re: Alleiniges Sorgerecht
Für noch bessere Auskünfte empfehle ich - wie jeder hier - das Forum von http://www.info4alien.de/
- manuchka
- Tipp-Königin
- Beiträge: 7369
- Registriert: Dienstag 15. März 2005, 17:08
- Wohnort: HH
- Kontaktdaten:
Re: Alleiniges Sorgerecht
Die ABH meint einen Wisch, der bestätigt, dass in Russland das Sorgerecht nicht aberkannt werden kann, wenn der Mann - grob gesagt - kein Assi ist, sondern ganz normal, sprich, die wissen eigentlich, dass es in bestimmten Fällen schon möglich ist, aber eben nicht im Regelfall, und die wollen wissen, ob hier ein Regelfall oder eine Ausnahme vorliegt.
Ich würde sagen, man geht zu einem russischen Rechtsanwalt / Familienrichter und gibt ein Mini-Gutachten in Auftrag, aus dem hervorgeht, dass das russische Familienrecht grundsätzlich immer ein gemeinschaftliches Sorgerecht der Eltern vorsieht und bei einer Scheidung keine Entscheidung über ein alleiniges Sorgerecht nur eines der Elternteile getroffen wird. Verzicht auf das Sorgerecht durch ein Elternteil ist gar nicht geregelt, und nur und in eng abgegrenzten Ausnahmefällen (ausfzählen welche) ist gerichtlich die Aberkennung des Sorgerechtes möglich. So ein Fall ist hier nicht gegeben, weil ... (die Voraussetzungen a) b) c) nicht erfüllt sind), folglich kann dem Vater von XY das Sorgerecht nicht entzogen werden.
Bitte frag aber bei der ABH nach, wer die Bestätigung ausstellen soll, sonst hast du am Ende einen Wisch, den du nicht brauchst.
Ich würde sagen, man geht zu einem russischen Rechtsanwalt / Familienrichter und gibt ein Mini-Gutachten in Auftrag, aus dem hervorgeht, dass das russische Familienrecht grundsätzlich immer ein gemeinschaftliches Sorgerecht der Eltern vorsieht und bei einer Scheidung keine Entscheidung über ein alleiniges Sorgerecht nur eines der Elternteile getroffen wird. Verzicht auf das Sorgerecht durch ein Elternteil ist gar nicht geregelt, und nur und in eng abgegrenzten Ausnahmefällen (ausfzählen welche) ist gerichtlich die Aberkennung des Sorgerechtes möglich. So ein Fall ist hier nicht gegeben, weil ... (die Voraussetzungen a) b) c) nicht erfüllt sind), folglich kann dem Vater von XY das Sorgerecht nicht entzogen werden.
Bitte frag aber bei der ABH nach, wer die Bestätigung ausstellen soll, sonst hast du am Ende einen Wisch, den du nicht brauchst.
Du erntest, was du säst.
Re: Alleiniges Sorgerecht
Danke super tip.
ich werde das mal durchsprechen.
wenn noch mehr Tips kommen, ich danke euch dafür.
man könnte ja da all das wissen über dieses spezielle Thema zusammenfassen (an die Redaktion
)
gebe euch über die Entwicklucng bescheid
ich werde das mal durchsprechen.
wenn noch mehr Tips kommen, ich danke euch dafür.
man könnte ja da all das wissen über dieses spezielle Thema zusammenfassen (an die Redaktion

gebe euch über die Entwicklucng bescheid
Re: Alleiniges Sorgerecht
hmm sieht wo nicht so aus.
meine Gute war heute bei so einen Komitee, na mal schauen was da raus kommt , morgen muss sie wieder hin.
drückt uns mal die daumen.
iss echt nicht fair was da so abgeht.
meine Gute war heute bei so einen Komitee, na mal schauen was da raus kommt , morgen muss sie wieder hin.
drückt uns mal die daumen.
iss echt nicht fair was da so abgeht.
- zimdriver
- Ehrenmitglied
- Beiträge: 4922
- Registriert: Dienstag 6. September 2005, 20:00
- Wohnort: Moskau- es war einmal
Re: Alleiniges Sorgerecht
Ich verstehe die Frage, ehrlich gesagt, nicht richtig. Es reicht für die deutsche, sicher auch für die bayrische, ABH völlig aus, wenn der leibliche Vater eine notarielle Einverständnis- Erklärung abliefert, dass das Kind ohne ihn ausserhalb Russlands leben darf. Ohne dieses Papier wird's kompliziert.
Re: Alleiniges Sorgerecht
guten morgen , Diese Papiere haben wir,
notariell, apostille und zusätzlich das er keine Einreden bezüglich Kind hat und dies für jetzt und alle Zeit auf sämtliche Rechte verzichtet.
DAS REICHT DENEN NICHT:
die san halt so.
lg max
ps. mir kommt das wie schikane vor.
notariell, apostille und zusätzlich das er keine Einreden bezüglich Kind hat und dies für jetzt und alle Zeit auf sämtliche Rechte verzichtet.
DAS REICHT DENEN NICHT:
die san halt so.
lg max
ps. mir kommt das wie schikane vor.