Scheidung nach 4 Jahren
Moderator: Dietrich
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Re: Scheidung nach 4 Jahren
Hallo und danke für die Antworten.
Das heißt jetzt für mich dass wenn wir in Russland geschieden sind gehe ich dann mit der Scheidungsurkunde (Übersetzt und mit Apostille versehen) zum Standesamt hier in DE und die sagen mir dann wohin ich gehen muss?
Mit Wirksam meine ich das Anerkennen der Scheidung um wieder Heiraten zu können. Muss ich da nicht zum Oberlandesgericht?
Das heißt jetzt für mich dass wenn wir in Russland geschieden sind gehe ich dann mit der Scheidungsurkunde (Übersetzt und mit Apostille versehen) zum Standesamt hier in DE und die sagen mir dann wohin ich gehen muss?
Mit Wirksam meine ich das Anerkennen der Scheidung um wieder Heiraten zu können. Muss ich da nicht zum Oberlandesgericht?
- klaupe
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Re: Scheidung nach 4 Jahren
Besser vorher beim Standesamt erkundigen, da sitzen die Experten.hangstergeorg hat geschrieben:Das heißt jetzt für mich dass wenn wir in Russland geschieden sind gehe ich dann mit der Scheidungsurkunde (Übersetzt und mit Apostille versehen) zum Standesamt hier in DE und die sagen mir dann wohin ich gehen muss?
Mit Wirksam meine ich das Anerkennen der Scheidung um wieder Heiraten zu können. Muss ich da nicht zum Oberlandesgericht?
Als Deutscher brauchst Du nicht das Ehefähigkeitszeugnis, was das OLG ausstellt.
Die Scheidung wird ja in der "Stammrolle" eingetragen und vor der nächsten Heirat braucht man einen aktuellen Auszug aus dem Standesregister (Geburt, Adoption, Namensänderungen, Geschlechtsumwandlung, Ehen, Scheidungen etc.), nur bei Ausländern oder im Ausland geborenen sind es ein paar Papierchen mehr.
Zuletzt geändert von klaupe am Freitag 23. Mai 2014, 14:12, insgesamt 1-mal geändert.
Manchmal muss man im Leben zwischen gutem Ruf und dem Vergnügen wählen und stellt fest, das der gute Ruf kein Vergnügen ist.
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Re: Scheidung nach 4 Jahren
Achso das heißt dann das nur Ausländer die hier wieder Heiraten wollen ein Ehefähigkeitszeugnis brauchen. Wenn ich als deutscher wieder Heiraten möchte muss ich beim Standesamt das Standesregister beantragen und das wars?
- klaupe
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Re: Scheidung nach 4 Jahren
Ich glaube auch bei erster Ehe brauchen Ausländer das Ehefähigkeitszeugnis. Für Inländer get das alles aus dem Register hervor.hangstergeorg hat geschrieben:Achso das heißt dann das nur Ausländer die hier wieder Heiraten wollen ein Ehefähigkeitszeugnis brauchen. Wenn ich als deutscher wieder Heiraten möchte muss ich beim Standesamt das Standesregister beantragen und das wars?
Übrigens, ich weiß nicht, wie es in Russland ist, aber in Lettland machte die Scheidung der Notar. Gibt es keine Unterhaltspflichten oder unmündige Kinder, geht das sofort; das Dokument brauchte 2 Wochen, dann Apostille und hier Übersetzung und für meine Frau (Lettin) noch das Ehefähigkeitszeugnis vom OLG (4 Wochen). Also mit Glück ist man fast nahtlos verheiratet und braucht nicht die Wäsche selbst waschen & bügeln.

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Re: Scheidung nach 4 Jahren
In Russland macht es das Standesamt (SAGS) da wir keine Kinder haben und beide damit einverstanden sind dauert es 4 Wochen. Dann noch Apostille und Übersetzung 2 Wochen. Ich werde nächste Woche mal zum Standesamt fahren und nachfragen was Sie alles von mir brauchen. 

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Re: Scheidung nach 4 Jahren
Nein, nein, ich meine wirklich die Wäscherinnen.klaupe hat geschrieben:Du meinst die "Hilfsmittel?" Aber da muss man ganz schön rubbeln, bis alles blitzsauber ist!herlitjan hat geschrieben:Du meinst Wäscherinnen, aber bei denen ist sie quer
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Re: Scheidung nach 4 Jahren
Also hier einmal der Link http://www.berlin.de/sen/justiz/struktu ... _hinw.html
Also Anerkennung ueber OLG
Also Anerkennung ueber OLG
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Scheidung nach 4 Jahren
Welches Standesamt istdas denn, beiuns war damals die Auskunft morgens mit Gebuehrenbeleg hin, nachmittags Scheidungsurkunde abholen...hangstergeorg hat geschrieben:In Russland macht es das Standesamt (SAGS) da wir keine Kinder haben und beide damit einverstanden sind dauert es 4 Wochen. Dann noch Apostille und Übersetzung 2 Wochen. Ich werde nächste Woche mal zum Standesamt fahren und nachfragen was Sie alles von mir brauchen.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Scheidung nach 4 Jahren
Danke, da steht es ja ganz genau, auch, dass es ggf. Standesämter auf internem Dienstweg erledigen.Sibirier hat geschrieben:Also hier einmal der Link http://www.berlin.de/sen/justiz/struktu ... _hinw.html
Also Anerkennung ueber OLG
Bei uns war es so und ich habe mich auch nicht dafür im Detail interessiert, was die Standesbeamtin alles hinter den Kulissen erledigt.
Daher auch mein Hinweis, unbedingt beim Standesamt nachfragen.
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Re: Scheidung nach 4 Jahren
Hallo,Sibirier hat geschrieben:Also hier einmal der Link http://www.berlin.de/sen/justiz/struktu ... _hinw.html
Also Anerkennung ueber OLG
das heißt also doch, dass ich als deutscher die Scheidung hier in Deutschland Anerkennen muss?
Ja da werde ich aufjedenfall noch hin gehen und mich erkundigen.klaupe hat geschrieben:Danke, da steht es ja ganz genau, auch, dass es ggf. Standesämter auf internem Dienstweg erledigen.Sibirier hat geschrieben:Also hier einmal der Link http://www.berlin.de/sen/justiz/struktu ... _hinw.html
Also Anerkennung ueber OLG
Bei uns war es so und ich habe mich auch nicht dafür im Detail interessiert, was die Standesbeamtin alles hinter den Kulissen erledigt.
Daher auch mein Hinweis, unbedingt beim Standesamt nachfragen.