HQS Visum beim Wechsel des Arbeitgebers
Moderator: Dietrich
HQS Visum beim Wechsel des Arbeitgebers
Moin moin,
eine groessere andere Firma lockt mich in deren Faenge, und eine Sache die noch einen Stolperstein darstellen koennte, ist die Frage nach dem Visum. Ich bin derzeit mittels HQS Visum hier, was aber ja den Namen des derzeitigen Arbeitgebers innehat. Die neue Firma hat deutlich bessere Konditionen, aber wie laeuft der Transfer in der Praxis ab? Koennen die das Visum "Sponsoring" einfach so uebernehmen, oder muss man hierfuer ein neues beantragen? Muss ich zur Aktivierung nochmal ueber die Grenze? Die jetzige Firma hat das Visum bekommen, ohne dass ich einen Universitaetsabschluss nachweisen musste (den ich nicht habe) - geht das bei der neuen auch so ohne weiteres?
Ich hoffe ihr koennt mir hier etwas Klarheit verschaffen, mein Russisch ist leider noch lange nicht genug fuer die Gesetzestexte.
eine groessere andere Firma lockt mich in deren Faenge, und eine Sache die noch einen Stolperstein darstellen koennte, ist die Frage nach dem Visum. Ich bin derzeit mittels HQS Visum hier, was aber ja den Namen des derzeitigen Arbeitgebers innehat. Die neue Firma hat deutlich bessere Konditionen, aber wie laeuft der Transfer in der Praxis ab? Koennen die das Visum "Sponsoring" einfach so uebernehmen, oder muss man hierfuer ein neues beantragen? Muss ich zur Aktivierung nochmal ueber die Grenze? Die jetzige Firma hat das Visum bekommen, ohne dass ich einen Universitaetsabschluss nachweisen musste (den ich nicht habe) - geht das bei der neuen auch so ohne weiteres?
Ich hoffe ihr koennt mir hier etwas Klarheit verschaffen, mein Russisch ist leider noch lange nicht genug fuer die Gesetzestexte.
- inorcist
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Re: HQS Visum beim Wechsel des Arbeitgebers
Bei Kollegen lief es so ab, dass sie beim alten AG gekündigt haben und der neue AG zeitgleich das neue Visum beantragt hat. Nach der Kündigung ist das HQS-Visum noch ca zwei Monate gültig, das heisst, man muss nicht zwischenzeitlich ausreisen. Im Prinzip lief der Prozess nicht anders ab, als die Verlängerung bzw Erneuerung des Visums beim aktuellen AG.
Das HQS-Visum ist übrigens nur an den Gehalt gebunden, Hochschulabschluss spielt keine Rolle.
Das HQS-Visum ist übrigens nur an den Gehalt gebunden, Hochschulabschluss spielt keine Rolle.
- zimdriver
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Re: HQS Visum beim Wechsel des Arbeitgebers
Der neue AG muss das HQ- Visum sobald als möglich beantragen.
Re: HQS Visum beim Wechsel des Arbeitgebers
Danke fuer deine Erfahrungen. Warum wollte mein derzeitiger AG denn dann mein Schulabgangszeugnis haben, wenn das eh keine Rolle spielt?inorcist hat geschrieben:Das HQS-Visum ist übrigens nur an den Gehalt gebunden, Hochschulabschluss spielt keine Rolle.

Re: HQS Visum beim Wechsel des Arbeitgebers
Nun, vielleicht spielt es zwar nicht für den Migrationsdienst, aber für den Arbeitgeber schon eine Rolle, dass seine Mitarbeiter einen Schulabschluss haben. ;-)Syndane hat geschrieben: Danke fuer deine Erfahrungen. Warum wollte mein derzeitiger AG denn dann mein Schulabgangszeugnis haben, wenn das eh keine Rolle spielt?
Re: HQS Visum beim Wechsel des Arbeitgebers
Und alle 3 Jahre muss das/der Zeugnis/Diplom/Brief zur "Verlaengerung" vorgelegt werden. Bei der Erstübertragung im Original, danach reicht eine Kopie.Warum wollte mein derzeitiger AG denn dann mein Schulabgangszeugnis haben, wenn das eh keine Rolle spielt?