Saboteur hat geschrieben:Bei uns sah es dann so aus:
Nur der Vollständigkeit halber: Ich kam mit anderen Dokumenten aus. Bei uns sah das also so aus:
Liste Dokumente für Ehefähigkeitszeugnis für Heirat in RF:
(D) - für den Deutschen Partner, (R) - für den Russischen Partner
- (D): Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsorts
- (D): Ausweisdokument
- (D): Erweiterte Meldebescheinigung, wurde vom Standesamt selbst ausgestellt da auch vor Ort gemeldet
- (R): Reisepass, erste Doppelseite, beglaubigte Kopie
- (R): Inlandspass, komplette beglaubigte Kopie
- (R): Eidesstattliche Versicherung der Ledigkeit vor russischem Notar mit Angabe zu Vorehen (Клятва об отсутствии брака)
- (R): Geburtsurkunde mit Elternangabees
- (R): Registrierungsnachweis (Ersatz der Meldebescheinigung, Справка о регистрации)
- (R): Bescheinigung über die Abwesenheit eines Eheeintrags als Ersatz des Ledigkeitsnachweises vom russichen Standesamt, Справка об отсутствии государственной регистрации заключения брака)
...Alle Dokumente die nicht auch in deutsche Sprache ausgestellt sind mussten von einem in Deutschland beeidigten Übersetzer übersetzt werden.
...Die "beglaubigten Kopien" der russischen Dokumente wurden von dem russischen Notar beglaubigt der auch die Ledigkeitserklärung gemacht hat.
...Beim Termin beim Standesamt wurden sämtliche Unterlagen vorgelegt, der Antrag vom deutschen Verlobten allein unterzeichnet und das EFZ sofort ausgestellt.
...Die Apostille wurde ohne Termin sofort (d.h. Nummer ziehen und 10min warten) vor Ort bei der Landesregierung ausgestellt.
...Beteiligte Behörde: Standesamt München
Liste Dokumente für ZAGS:
-(R): Inlandspass
-(D): Reisepass
-(D): EFZ mit Apostille
...Die Deutschen Dokumente wurden in Russland notariell beglaubigt übersetzt.
...Beteiligte Behörde: Shipilovsky ZAGS (ist jetzt neben dem Butirsky ZAGS auch für binationale Ehen zuständig).
Anders als bei Saboteur war also der Umweg über das russische Konsulat zur Beglaubigung der Übersetzung, die Apostille auf den Reisepass sowie die Beglaubigung der Unterschrift auf den Antrag zur Eheschließung NICHT nötig.
Wenn man die Abläufe optimiert schafft man es in 3 Wochen - d.h. Termin für EFZ beim Standesamt schon im Voraus machen bevor man die Papiere beisammen hat, vorab sich mit Übersetzer einigen und russische Papiere eingescannt bereitstellen (und bei Abholung Original vorzeigen), Dokumentenversand mit Ponyexpress in 3 Werktagen, Onlineantrag beim Geburtsstandesamt für den beglaubigten Registerausdruck + Zusendung nach 7 Tagen.