knutella2k hat geschrieben: ↑Mittwoch 31. Oktober 2018, 22:02
Wie machst du es denn mit der Registrierung? Hattest du das große Glück jemanden Willigen zu finden, oder kannst du dich über deine Arbeitgeber registrieren? Das geht ja noch, wenn man tatsächlich bei ihm wohnt.
Da ist eine Nuance: der Arbeitgeber kann dich auf
seine Adresse registrieren, wenn du tatsächlich da wohnst. Das heißt aber nicht, dass dein Arbeitgeber dich nicht auch an anderen Adressen registrieren könnte, an denen du tatsächlich wohnst.
Mein Arbeitgeber hat mich damals einfach in der Wohnung registriert, wo ich auch tatsächlich wohnte, auch wenn diese Wohnung nichts mit dem Arbeitgeber zu tun hatte. Ich weiß nicht, auf welcher Gesetzesgrundlage das möglich ist: ich habe dem Arbeitgeber meinen privat geschlossenen Mietvertrag gegeben, der hat ihn kopiert und mich dann in der entsprechenden Wohnung registriert. Einmal haben die mich sogar auf Grund eines Zahlendrehers in einer Wohnung registriert, wo ich überhaupt nicht wohnte und keinen Vertrag vorgelegt hatte. Und am Ende hatte ich mir einfach eine Wohnung gekauft, aber um nicht selbst zum MWD zu rennen, habe ich auch meinen Arbeitgeber mich in meiner eigenen Wohnung registrieren lassen, wohlgemerkt ohne irgendwelche Dokumente wie Eigentumsurkunde oder Mietvertrag vorzulegen.
So entstand bei mir der Eindruck, dass mein Arbeitgeber mich überhaupt in jeder beliebigen Wohnung registrieren kann.

Das löste allerdings nicht das Problem der Registrierung meiner Frau und Kinder, obwohl sie Russen sind, denn die hat mein Arbeitgeber nicht registriert. Am Ende löst Wohneigentum eine Menge Probleme.
