domizil hat geschrieben: ↑Sonntag 27. Januar 2019, 00:46
... die aktuelle russische Gesetzgebung verpflichtet die russischen Bürger eine doppelte
Staatsbürgerschaft [...] den Behörden schriftlich mitzuteilen.
Soweit mir bekannt besteht es da keine generelle Pflicht ... und betrifft nur diejenigen russ. Staatsbürger, die ihren Lebensmittelpunkt auch
nur in Russland haben.
Alle anderen - sprich im Ausland Lebenden - betreffe es nicht.
Ich nehme mal an, wenn die Frau kürzlich die eidg. Staatsbürgerschaft erhalten hat, muss sie ja hierfür bestimmte Voraussetzungen vorher erfüllt haben, (neben der Heirat mit einem Schweizer) so z.B. gewisse Dauer in der Schweiz gelebt zu haben etc.
Demzufolge müsste sie (vermutlich) schon längst aus Russland abgemeldet worden sein und ggfls. sogar bei einer russ. Auslandsvertretung (in der Schweiz) registriert sein.
Spätestens, wenn Ihre Frau sich einen neuen russ. Reisepass (hier: speziell bei der russ. Auslandsvertretung/Schweiz) machen lässt, wird sie ohnehin (im Antrag) gefragt, ob sie neben russischer weitere SB besitze.. und da empfiehlt es sich solch eine Angabe unbedingt zu machen.
Außerdem kann/darf sie die russ. Bürgerschaft durchaus behalten, es sei denn die eidg. Seite verbiete dies (denn von russ. Seite sehe ich da keinerlei Probleme dbzgl.)
Auch sind mir die Fälle bekannt, wo Personen 2- u. gar 3-fache SB haben (darunter eine schweizerische), somit muss vonseiten der Eidgenossen wohl auch keine Probleme geben.