Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Moderator: Dietrich
Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
@Norbert
Danke für die Auskunft. Das Arbeitsvisum oder die RVP ist mittel und langfristig zweifelsfrei die beste Lösung, aber es dauert halt bis man diese ausgestellt bekommt. Daher benötige ich jetzt eine Zwischenlösung, wofür das Geschäftsvisum die beste Möglichkeit darzustellen scheint.
Danke für die Auskunft. Das Arbeitsvisum oder die RVP ist mittel und langfristig zweifelsfrei die beste Lösung, aber es dauert halt bis man diese ausgestellt bekommt. Daher benötige ich jetzt eine Zwischenlösung, wofür das Geschäftsvisum die beste Möglichkeit darzustellen scheint.
- Norbert
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Die HQ-Lösung dauert vier Wochen.
Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Wenn man es selber löst, wahrscheinlich. Die Agenturen sprechen immer von 6-8. 

Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Und? Was hast nun gemacht?
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Ich habe über Jahre Privatvisa in Kette geschaltet, ganz legal, mit nur einem Pass, ohne Agentur
3 Monate RUS, dann 2-3 Wochen in DEU, dann wieder zurück nach RUS.
Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
So wie es aussieht werde ich mit einem Geschäftsvisum neu einreisen da die Wartezeit für das Arbeitsvisum zu lange ist und ich für den RVP Antrag nicht weiss, wie ich das Führungszeugnis mit Apostille hier her bekommen sollte. Was mich dabei wurmt ist dass man das Visum offenbar nicht direkt in Estland beantragen kann und man von dort den Umweg postalischen Umweg über DE gehen müsste. Ist das überall in der EU so oder nur dort? Ich werde noch in den Botschaften in Riga und Vilnius nachfragen, ob es bei ihnen möglich wäre.
Zudem muss ich noch eine passende Unterkunft finden, je nachdem wohin ich reise oder wie lange ich dort sein werde.
@Berlino: Danke für die Rückmeldung. Wir hatten ja in der Vergangenheit schon darüber gesprochen, aber ich hatte Restzweifel und wollte nichts riskieren. Es gibt ja auch teilweise Unterschiede bei der Handhabung zwischen den jeweiligen Konsulaten.
Zudem muss ich noch eine passende Unterkunft finden, je nachdem wohin ich reise oder wie lange ich dort sein werde.
@Berlino: Danke für die Rückmeldung. Wir hatten ja in der Vergangenheit schon darüber gesprochen, aber ich hatte Restzweifel und wollte nichts riskieren. Es gibt ja auch teilweise Unterschiede bei der Handhabung zwischen den jeweiligen Konsulaten.
- Norbert
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Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Dies ist übliche Praxis sowohl von Deutschland als auch von Russland: Visabeantragung nur am Ort des ständigen Aufenthalts beziehungsweise im Heimatland. Ausnahmen kommen immer mal wieder vor, aber man sollte ohne Bestätigung vorab nicht darauf spekulieren.Brutus hat geschrieben: ↑Montag 15. April 2019, 17:33Was mich dabei wurmt ist dass man das Visum offenbar nicht direkt in Estland beantragen kann und man von dort den Umweg postalischen Umweg über DE gehen müsste. Ist das überall in der EU so oder nur dort? Ich werde noch in den Botschaften in Riga und Vilnius nachfragen, ob es bei ihnen möglich wäre.
Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Diese Praxis wurde wohl erst vor ~2 Jahren eingeführt, da es vorher noch öfters geklappt hat.
Falls jemand weiss wie sich dies im Baltikum oder eventuell Helsinki lösen lässt, bitte posten oder PM.
Falls jemand weiss wie sich dies im Baltikum oder eventuell Helsinki lösen lässt, bitte posten oder PM.
Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Bei einem Bekannten von mir ging es kürzlich (vor knapp 3 Monaten) über Helsinki. War aber ungefähr genauso teuer, als wenn der Bekannte stattdessen nach Deutschland geflogen wäre - Unterkunft in Helsinki war wohl ein teures Pflaster.
Im Baltikum ging´s wohl bis vor 2-3 Jahren auch noch, aber wie du schon selbst schreibst, verweisen die jetzt in den meisten Fällen darauf, dass man sein Visum im Heimatland/Land des ständigen Wohnsitzes beantragen sollte.
Re: Die 90/180-Regel: Bezieht sich nur auf die Visumsgültigkeit?
Vielen Dank für die Info, sapientia. Weisst du zufällig wie lange die komplette Ausstellung in Helsinki gedauert hat und welchen Preis er inklusive den Gebühren für das Konsulat (und Agentur) gezahlt hat? Wenn der gesamte Ablauf schnell erledigt ist und man rasch wieder nach Russland einreisen kann, könnte es noch Sinn machen. Ein Anruf bei der russischen Botschaft in Helsinki dort kostet übrigens schon alleine 1 Euro pro Minute. :p