Neu hier
Re: Neu hier
Ich bin da eurer Meinung, nur werden es sicherlich viele so handhaben wie Wladimir30 beschreibt
- Wladimir30
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Re: Neu hier
Sowohl Internet als auch Nachfragen bei den Grenzbeamten als auch Nachfragen im Rathaus haben alle ergeben, dass ein formloses unterschriebenes Schreiben vom nicht mitreisenden Eternteil für die deutschen Grenzer reicht. Dort sollten die Passangaben der betreffenden Personen (Kind, mitreisender Elternteil, abwesender Elternteil), die Flugroute und -zeiten (möglichst mit Flugnummer) stehen und eine (unbeglaubigte) Passkopie des abwenden Elternteils beigefügt sein. Dieses Schreiben nach Möglichkeit noch zur Sicherheit im heimischen Rathaus einfach abstemple ("Für die Richtigkeit der Angaben") lassen. Das reicht vollkommen.m1009 hat geschrieben: ↑Donnerstag 9. Januar 2020, 22:01Bei 4 Grenzuebetritten mit Tochter 2.0 in 2019, wurde ich genau 1x nach einer Vollmacht von Mama gefragt. Und das in Deutschland auf dem SXF. Als ich Ihm das russische Dokument ueberreichte, erntete ich Unverständnis. Man braeuchte ein Schreiben von einem Deutschen Notar. Aha. Soso. Nachdem ich ihm erklaerte, unser Wohnort ist in Russland, durften wir passieren.
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- Norbert
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Re: Neu hier
Ein russisches (!) Elternteil darf allein mit seinen Kindern aus Russland ausreisen, eine Genehmigung ist nicht mehr nötig. https://rg.ru/2019/06/11/izmeneny-pravi ... ossii.html
Jedoch bekommt man ohne Zustimmung des zweiten Elternteils keine Familienzusammenführung genehmigt. Insofern: Urlaub im Ausland ja, Umzug ins Ausland nein.
Jedoch bekommt man ohne Zustimmung des zweiten Elternteils keine Familienzusammenführung genehmigt. Insofern: Urlaub im Ausland ja, Umzug ins Ausland nein.
Re: Neu hier
Kann Norbert bestaetigen: eine Genehmigung des anderen Elternteils ist bei der Ausreise aus Russland nicht mehr noetig. Allerdings sollte man als Deutscher, wenn man mit seinem "russischen" Kind ausreist, neben seinem Pass auch unbedingt die Geburtsurkunde des Kindes dabei haben.