Erklärung gemäß §§ 53, 54 AufenthG?
Moderator: Dietrich
Erklärung gemäß §§ 53, 54 AufenthG?
Hallo zusammen, kann mir bitte jemand sagen, was eine Erklärung gemäß §§ 53, 54 AufenthG ist? Wie lautet der Text? Meine Frau ist Russin und will jetzt in Moskau ein Visum für den Familiennachzug beantragen. Unter anderem muss sie 2 eigenhändig unterschriebene Erklärungen gemäß §§ 53, 54 AufenthG vorlegen. Von wem bzw. wie bekommt sie diese Erklärungen? Vielen Dank.
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- Zar/iza
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Re: Erklärung gemäß §§ 53, 54 AufenthG?
Die Seite der Botschaft dazu hast Du sicherlich schon besucht?
https://germania.diplo.de/ru-de/service ... #content_1
Die von Dir gesuchte Erklärung hängt am Antrag auf das nationale Visum dran:
https://germania.diplo.de/blob/1599346/ ... m-data.pdf
https://germania.diplo.de/ru-de/service ... #content_1
Die von Dir gesuchte Erklärung hängt am Antrag auf das nationale Visum dran:
https://germania.diplo.de/blob/1599346/ ... m-data.pdf
„Ich habe überhaupt keine Zweifel, dass wir das nicht hinkriegen.“
(Angela Merkel bei Anne Will)
(Angela Merkel bei Anne Will)
Re: Erklärung gemäß §§ 53, 54 AufenthG?
Ok, vielen Dank für die Info.