Vielleicht kann sie, vielleicht auch nicht. Im Gesetz steht jedenfall nichts darüber. Beir der nächsten fälligen Registrierung (das wäre dann im Januar nach Weihnachten) kann man ja gleich mal im Amt fragen. Aber da nirgends etwas dazu geschrieben steht, befürchte ich, dass Amtsperson A nichts dagegen hat, aber schon beim nächsten mal Amtsperson B so eine Vollmacht nicht akzeptiert.
Und wegen all diesen Unklarheiten, Unsicherheiten und weil man sich ständig damit beschäftigen muss, bevorzugen eine eigene Wohnung, um da endlich mal Ruhe reinzukriegen.